Zeitehe ist verboten im Islam!
Folgende Überlieferung die
besagt, dass es in Sure 5:87 um die Erlaubnis der Zeitehe gehen soll ist erlogen:
Abdullah
berichtete: „Wir waren mit dem Gesandten Allahs auf einem Kriegszug und hatten
keine Frauen dabei. Daher sagten wir zum Propheten: „Ist es nicht besser, wenn
wir uns kastrieren lassen?“ Er verbot uns das, erlaubte uns aber Frauen für
eine begrenzte Zeit zu ehelichen. In diesem Zusammenhang rezitierte
er: „Ihr Gläubigen! Verwehrt euch nicht die guten Dinge, die Allah euch erlaubt
hat! Und begeht keine Übertretung! Allah liebt die nicht die Übertreter
(5:87).” (Bukhari,Book 62, Hadith 13, engl. Vers.)
Obige Überlieferung ist
eindeutig gefälscht!! Ganz einfach, weil:
-in den
Koranerläuterungen zu 5:87
eine völlig andere Erklärung vorliegt,
-weil sich im
Koran keinerei Erwähnung von „Zeitehe“ findet und
-weil der
Prophet in zahlreichen anderen Überlieferungen eindeutig die Zeitehe verbot!!
Die „Zeitehe“ war in der
damaligen Gesellschaft vor dem
Islam eine weit verbreitete Praktik!
Mohammed vorbot die
Zeitehe
Der Prophet duldete diese Praktik für eine kurze Zeit
und verbot
sie anschließend stikt, eindeutig und ausnahmslos!
Der Gesandte
Allahs verbot die Zeitehe und sagte: „Merkt euch, die Zeitehe
ist von heute an und bis zum Tag der Auferstehung verboten...“
(Muslim, Book 008, Hadith
3262, engl. Vers.)
Tatsächliche Erläuterung zu 5:87
In „Tafsir ibn Kathir“ wird die wirkliche Begebenheit zu der die Verse 5:87 offenbart wurden
genannt, nämlich nicht weil
die Zeitehe erlaubt
gewesen sei und die Gefährten nicht darauf verzichten sollten, sondern weil
einige Gefährten des Propheten in Erwägung zogen völlig auf Fleisch, Kontakt mit Frauen und jeglichen Komfort zu
verzichten und wie Mönche zu leben. Daraufhin offenbarte Allah den
Vers 5:87: „O ihr Gläubigen! Verbietet nicht die guten Dinge, die Gott euch
erlaubt hat.“
Ali bin Abu Talhah berichtete, dass Ibn Abbas sagte:
"Dieser Vers (5:87) wurde bezüglich einiger Gefährten Mohammeds offenbart,
die sagten: “Wir
sollten uns kastrieren lassen, auf die Begierden dieses Lebens verzichten, so
wie die Mönche es tun.“ Als der Prophet dies hörte ließ er sie zu
sich kommen und fragte, ob sie dies tatsächlich so gesagt hätten. Als sie
bejahten erwiderte der Prophet: „Ich faste und breche mein Fasten, bete und
schlafe und heirate Frauen. Wer meiner Sunna folgt ist einer von mir und wer
sie aufgibt gehört nicht zu mir.“
(Tafsir
ibn Kathir, Erläuterungen zu Sure 5:87 und Muslim, Book 008, Hadith 3236, engl.
Vers.)
Etwas
derartiges wie die “Zeitehe” widerspricht jeglichen Prinzipien des Islam:
„Der Gesandte Allahs sagte:
„Unter den Dingen die erlaubt sind ist die Scheidung die verwerflichste aller Taten
aus Allahs Sicht.“ (Abu Dawud, Book 12, Hadith 2173, engl. Vers.)
Als Zaid ibn Haritha zum Propheten kam und sich über seine Frau
beschwerte sagte dieser: „Fürchte Allah und
behalte deine Frau (lasse dich nicht scheiden)...“ (Bukhari, Book 93, Hadith 516, engl. Vers.)
„...Und erlaubt ist euch außer
diesem, daß ihr mit eurem Vermögen Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei...“ (Koran
4:24)
Im Koran findet sich
nirgends eine Erwähnung der “Zeitehe”!
Es werden auf einigen „Anti-Islam“ Seiten gerne folgende
Verse zitiert und völlig aus dem Kontext gerissen um zu behaupten der Koran
würde die Zeitehe erlauben:
„...Und gebt denen, die ihr genossen („istamta’a-tum“) habt,
ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn
ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft...“ (Koran
4:24)
In
obigen Versen geht es darum, dass man nach dem Vollzug der Ehe
(„genossen habt“) den Frauen die Brautgabe geben soll und dass die Frauen
aber auf
einen Teil der Brautgabe verzichten können wenn sie dies wollen („miteinander
eine Übereinkunft trefft“).
Der arabische Begriff für „Zeitehe“ ist „mut’a“
und leitet sich vom Verb „istamta’a“ („genießen“) ab.
In obigem Vers (4:24) findet sich das Verb „istamta’a“,
hat aber nicht das geringste mit
„Zeitehe“ zu tun, sondern bedeutet einfach nur allgemein „genießen“.
An zahlreichen anderen Stellen im Koran wird ersichtlich,
dass Allah das Wort „istamta’a“ allgemein für „genießen“ verwendet:
„... "Ihr Dschinn! Ihr habt viele
Menschen verführt." Ihre Vertrauten unter den Menschen sagen dann: "O
Herr! Wir haben uns gegenseitig Nutzen verschafft dies genossen (istamta‘a)...“ (Koran
6:128)
„... Sie genossen die irdischen Güter. Ihr
habt die irdischen Güter genossen (istamta‘a-tum)
wie die Heuchler vor euch sie genossen haben, ...“ (Koran
9:69)
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