Zeitehe ist verboten im Islam!

Zeitehe ist verboten im Islam!

Folgende Überlieferung die besagt, dass es in Sure 5:87 um die Erlaubnis der Zeitehe gehen soll ist erlogen:

Abdullah berichtete: „Wir waren mit dem Gesandten Allahs auf einem Kriegszug und hatten keine Frauen dabei. Daher sagten wir zum Propheten: „Ist es nicht besser, wenn wir uns kastrieren lassen?“ Er verbot uns das, erlaubte uns aber Frauen für eine begrenzte Zeit zu ehelichen. In diesem Zusammenhang rezitierte er: „Ihr Gläubigen! Verwehrt euch nicht die guten Dinge, die Allah euch erlaubt hat! Und begeht keine Übertretung! Allah liebt die nicht die Übertreter (5:87).”  (Bukhari,Book 62, Hadith 13, engl. Vers.)

Obige Überlieferung ist eindeutig gefälscht!! Ganz einfach, weil:

-in den Koranerläuterungen zu 5:87 eine völlig andere Erklärung vorliegt,
-weil sich im Koran keinerei Erwähnung von „Zeitehe“ findet und
-weil der Prophet in zahlreichen anderen Überlieferungen eindeutig die Zeitehe verbot!!

Die „Zeitehe“ war in der damaligen Gesellschaft vor dem Islam eine weit verbreitete Praktik!

Mohammed vorbot die Zeitehe

Der Prophet duldete diese Praktik für eine kurze Zeit und verbot sie anschließend stikt, eindeutig und ausnahmslos!

Der Gesandte Allahs verbot die Zeitehe und sagte: „Merkt euch, die Zeitehe ist von heute an und bis zum Tag der Auferstehung verboten...“  (Muslim, Book 008, Hadith 3262, engl. Vers.)


Tatsächliche Erläuterung zu 5:87
In „Tafsir ibn Kathir“ wird die wirkliche Begebenheit zu der die Verse 5:87 offenbart wurden genannt, nämlich nicht weil die Zeitehe erlaubt gewesen sei und die Gefährten nicht darauf verzichten sollten, sondern weil einige Gefährten des Propheten in Erwägung zogen völlig auf Fleisch, Kontakt mit Frauen und jeglichen Komfort zu verzichten und wie Mönche zu leben. Daraufhin offenbarte Allah den Vers 5:87: „O ihr Gläubigen! Verbietet nicht die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat.“

Ali bin Abu Talhah berichtete, dass Ibn Abbas sagte: "Dieser Vers (5:87) wurde bezüglich einiger Gefährten Mohammeds offenbart, die sagten: “Wir sollten uns kastrieren lassen, auf die Begierden dieses Lebens verzichten, so wie die Mönche es tun.“ Als der Prophet dies hörte ließ er sie zu sich kommen und fragte, ob sie dies tatsächlich so gesagt hätten. Als sie bejahten erwiderte der Prophet: „Ich faste und breche mein Fasten, bete und schlafe und heirate Frauen. Wer meiner Sunna folgt ist einer von mir und wer sie aufgibt gehört nicht zu mir.“
(Tafsir ibn Kathir, Erläuterungen zu Sure 5:87 und Muslim, Book 008, Hadith 3236, engl. Vers.)

Etwas derartiges wie die “Zeitehe” widerspricht jeglichen Prinzipien des Islam:

 „Der Gesandte Allahs sagte: „Unter den Dingen die erlaubt sind ist die Scheidung die verwerflichste aller Taten aus Allahs Sicht.“ (Abu Dawud, Book 12, Hadith 2173, engl. Vers.)

Als Zaid ibn Haritha zum Propheten kam und sich über seine Frau beschwerte sagte dieser: Fürchte Allah und behalte deine Frau (lasse dich nicht scheiden)...“ (Bukhari, Book 93, Hadith 516, engl. Vers.)

„...Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Vermögen Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei...“ (Koran 4:24)

Im Koran findet sich nirgends eine Erwähnung der “Zeitehe”!

Es werden auf einigen „Anti-Islam“ Seiten gerne folgende Verse zitiert und völlig aus dem Kontext gerissen um zu behaupten der Koran würde die Zeitehe erlauben:

„...Und gebt denen, die ihr genossen („istamta’a-tum“) habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft...“ (Koran 4:24)

In obigen Versen geht es darum, dass man nach dem Vollzug der Ehe („genossen habt“) den Frauen die Brautgabe geben soll und dass die Frauen aber auf einen Teil der Brautgabe verzichten können wenn sie dies wollen („miteinander eine Übereinkunft trefft“).

Der arabische Begriff für „Zeitehe“ ist „mut’a“ und leitet sich vom Verb „istamta’a“ („genießen“) ab.

In obigem Vers (4:24) findet sich das Verb „istamta’a“, hat aber nicht das geringste mit „Zeitehe“ zu tun, sondern bedeutet einfach nur allgemein „genießen“.

An zahlreichen anderen Stellen im Koran wird ersichtlich, dass Allah das Wort „istamta’a“ allgemein für „genießen“ verwendet:

„... "Ihr Dschinn! Ihr habt viele Menschen verführt." Ihre Vertrauten unter den Menschen sagen dann: "O Herr! Wir haben uns gegenseitig Nutzen verschafft dies genossen (istamta‘a)...“ (Koran 6:128)  

„... Sie genossen die irdischen Güter. Ihr habt die irdischen Güter genossen (istamta‘a-tum)  wie die Heuchler vor euch sie genossen haben, ...“ (Koran 9:69)  


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