Steinigung gehört nicht zum Islam

Steinigung gehört nicht zum Islam

Die Steinigung als Strafe wird im Koran mit keinem einzigen Wort erwähnt und die Aussagen des Propheten, aus denen hervorgeht, dass er verheiratete Personen, die „Unzucht“ begingen mit der Steinigung bestraft habe und unverheiratete mit einhundert Peitschenhieben, widersprechen eindeutig dem Koran und zahlreichen anderen Hadithen (Aussagen des Propheten).

Sie können somit nicht als Handlungsgrundlage dienen, denn ein Hadith (Ausspruch des Propheten) darf niemals dem Koran widersprechen! Der Koran steht immer über den Hadithen!

Die Gründe, warum die Steinigung nicht Bestandteil des Islams ist werden im Folgenden ausgeführt:

Erstens:

Allah erklärt in der Sure 24 („Das Licht“) unmissverständlich, wie der „Unzüchtige“ zu bestrafen ist:

„Dies ist eine Sure, die Wir herabsandten, rechtskräftig machten und in der Wir eindeutige Verse offenbarten, auf daß ihr euch besinnt.“ (Koran 24:1)

Bereits mit den ersten Worten verdeutlicht Allah, dass es sich um ein Kaptiel handelt, welches klar und deutlich ist und somit keine Unklarheiten zu erwarten sind:

„Den Unzüchtigen und die Unzüchtige, versetzt ihnen einhundert Peitschenhiebe...“ (Koran 24:2)

Wobei die Strafe in Grunde genommen unausführbar ist aufgrund der vier Zeugen, die den Geschlechtsakt gesehen haben müssen, welcher somit auf offener Straße stattgefunden haben muss.

Und selbst wenn die Tat rechtmäßig bezeugt wurde oder ein Geständnis vorliegt, gebietet es Allah im Fall von Reue von der Strafe absehen

„...Ausgenommen sind diejenigen, die danach umkehren und sich bessern. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.“ (Koran 24:4-5)

Die arabischen Wörter, die hier für "Unzüchtige" und "Unzüchtiger" verwendet werden sind "zanijna" und "zani" und können in der arabischen Sprache sowohl bei verheirateten als auch bei unverheirateten Personen gebraucht werden. 

Gott erwähnt nicht, ob es sich um verheiratete oder unverheiratete Personen handelt. Daraus lässt sich schließen, dass allgemein alle Personen gemeint sind, unabhängig davon, ob verheiratet oder unverheiratet. Hätte Allah nur die Unverheirateten gemeint, hätte er dies mit Sicherheit erwähnt, denn Gott selber bestätigt am Anfang der Sure, dass es sich um eine eindeutige Sure handelt.

Zweitens:

Noch deutlicher wird dies mit folgendem Vers:

„Wer aus Mangel an Mitteln keine gläubigen, freien Frauen heiraten kann, der soll leibeigene Gläubige heiraten... und falls diese nach der Heirat Ehebruch begehen, fällt ihnen nur die Hälfte der Strafe zu, die eine freie Frau bekäme. (Koran 4:25)

Wenn die Strafe für Ehebruch die Steinigung wäre, müsste man die Leibeigene gemäß des obigen Verses „halb steinigen“. Eine Steinigung ist eine Todesstrafe. Eine „halbe Todesstafe“ ist nicht möglich (!) und der Vers ergäbe keinen Sinn.

Bei einer Strafe von fünfzig Peitschenhieben (der Hälfte von hundert, siehe 24:2) ergibt dies aber sehr wohl einen Sinn.

Der Einwand, dass hier „die Hälfte der Strafe, die eine freie unverheiratete Frau“ bekäme gemeint sei ist völlig absurd, denn wieso sollte Allah sowohl in der Sure 24:2 als auch hier nicht erwähnen, dass er unverheiratete Personen meint und obendrein die Steinigung überhaupt nicht erwähnen?

Außerdem ist hier (in Sure 4:25) von einer verheirateten Leibeigenen die Rede. Wieso sollte Allah dann plötzlich im nächsten Satz wieder unverheiratete meinen, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen.

Des Weiteren ergibt es keinen Sinn, dass eine verheiratete Freie, die „Unzucht“ begeht zum Tode verurteilt werden soll, wohingegen eine verheiratete Sklavin, welche die gleiche Tat begeht leben darf und noch dazu eine Strafminderung bekommt!!!

Und wieso sollte Allah so einen gravierenden Unterschied in der Bestrafung von Verheirateten und Unverheirateten machen, wo doch rein theoretisch eher die verheiratete Person am Leben gelassen werden müsste, da Familie und Kinder in Spiel sind, die versorgt werden müssen!!

Drittens:

Ein weiteres Indiz dafür, dass Allah keine Steinigung für Ehebrecher vorgeschrieben hat, ist der Vers 32 in Sure 5:

„...wenn jemand einen Menschen tötet, ohne daß dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne daß er Unheil im Lande angerichtet hätte, so sei es, als hätte er die ganze Menschheit getötet...“

Hier verdeutlicht Gott, wie schwerwiegend es ist, einen Menschen zu töten und erklärt, dass nur in zwei Fällen das Töten gerechtfertigt ist:

-Als Vergeltung für Mord, wobei Allah in Sure 5:45 deutlich macht, dass der Verzicht auf das Vergeltungsrecht etwas Gutes ist und als Sühne für die eigenen Sünden angerechnet wird.

-Bei „Unheilstiftung im Land“, wobei sich der Ausdruck „Unheil im Land anrichten“ auf Dinge wie Kriegsanzellelung, Tyrannei, Terror, etc. bezieht (siehe genaue Eläuterung in Punkt „Unheilstiftung im Land“).

Ehebruch hat nichts mit „Unheil im Land anrichten“ zu tun und ist somit keinesfalls eine Rechtfertigung für Mord!!

Gott betont immer und immer wieder an etlichen Stellen im Koran, dass er bei Reue bereit ist zu vergeben.
An nahezu allen Stellen im Koran, an denen eine Strafe für eine Tat vorgeschrieben ist fordert Gott im darauffolgenden Vers zur Reue auf und erklärt, dass er bereit ist zu vergeben.
Wenn man nun den Ehebrecher tötet, hat er keine Chance mehr zu beweisen, dass er bereut und umkehrt.
Auch wird ihm keine Chance gelassen, seine Tat wieder gut zu machen, wo doch Allah ausdrücklich erklärt, dass man eine schlechte Tat durch eine gute Tat aufheben kann:

„Und verrichtet das Gebet an beiden Enden des Tages und zu Beginn der Nacht! Die guten Taten heben die bösen Taten auf...“ (Koran 11:114)

Viertens:

In Sure 4, Vers 15-16 im Koran geht es um die Strafe „Lebenslanges Einsperren in die Häuser“ für jene, die von vier Zeugen bei „Unzucht“ („fahischa“) gesehen werden, wobei „fahischa“ ein Ausdruck ist der zweifelsfrei sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Personen angewendet wird!!

Diese Strafe war nur eine vorübergehende Strafe für eine kurze Zeit und wurde später von Allah aufgehoben und ersetzt durch die Strafe in Sure 24:2 („einhundert Peitschenhiebe“).
(siehe „Tafsir ibn Kathir“, Erläuterungen zu Sure 4:15-16)

Das lebenslange Einsperren der Ehebrecher in die Häuser war die gängige Methode zur damaligen Zeit, diese Methode wurde nicht durch den Koran eingeführt, sondern bestand bereits vorher (siehe Erläuterungen in „Tafsir ibn Kathir“).

"In die Häuser einsperren" bedeutet selbstverständlich nicht, sie dort verhungern oder verdursten lassen zu lassen, sondern sie müssen mit allem versorgt werden und man muss abwarten bis von Gott die neue Regelung getroffen wird: "bis Allah ihnen einen Ausweg gibt" (Sure 4:15).

„Und wenn einige eurer Frauen Unzucht (fahisha) begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf. Bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder bis Allah ihnen einen Ausweg gibt. Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen, dann bestraft sie. Wenn sie aber umkehren und sich bessern, dann lasset ab von ihnen, denn Allah ist Gnädig und Barmherzig.“ (Koran Sure 4:15-16)

Dass sich „fahischa“ (Mehrzahl „fawahisch“) auf beide, sowohl Verheiratete, als auch Unverheiratete bezieht, belegen etwa die Sure 6:151 und Sure 7:33 im Koran, an denen Gott aufzählt, was er verbietet- nämlich unter anderem „fawahish“.

Wenn sich das Wort nur auf Unverheiratete beziehen würde, hieße dies, dass Allah nur „unerlaubten Geschlechtsverkehr“ im Falle von Unverheirateten verbietet, was keinen Sinn ergäbe:

Auch die Gelehrten sind sich übrigens einig, dass in Sure 4:15-16 sowohl Verheiratete, als auch Unverheiratete gemeint sind!
(Siehe auch "Tafsir Ibn Kathir", Erläuterungen zum Koran)

Allah macht also in Sure 4:15-16 bei der Strafe für „Unzucht“ eindeutig keinen Unterschied zwischen Verheirateten und Unverheirateten!!

Außerdem:

Dass Gott die Steinigung als Strafe nicht vorsieht wird noch deutlicher durch folgenden Satz:

„...schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.(Koran 4:16)

In „Tafsir ibn Kathir“ kann man lesen, dass der Satz „bis Allah ihnen einen Ausweg gibt“ bedeutet „bis Allah die Sure 24:2 offenbart“.

Wenn Allah die Steinigung als Ersatz für das „Lebenslange Einsperren in die Häuser“ vorgeschrieben hätte, wäre dies sicherlich kein Ausweg, denn der Tod stellt alles andere als einen Ausweg dar!!!

Fünftens:

Hadithe über Steinigung widersprechen dem Koran und anderen Hadithen. Aus einigen Überlieferungen geht hervor, dass Mohammed einen Unterschied gemacht haben soll zwischen verheirateten und unverheirateten „Unzüchtigen“ und den verheirateten Unzüchtigen angeblich steinigen lassen haben soll.
Folgende zwei Überlieferungen wurden als authenitsch in Sahih Muslim eingestuft!! Es handelt sich aber um nichts weiter als unverschämte Lügen!!

Mohammed kann niemals die Steinigung veranlasst haben, dies würde allem widersprechen, was der Islam lehrt!!!

Abu Nudjaid Imran ibn al-Husain al-Khuzai berichtet, dass eine Frau aus dem Djuhaina-Stamm aufgrund eines Ehebruchs schwanger wurde. Sie kam zum Propheten, gab ihre Schuld zu und sagte: "Oh Gesandter Allahs, ich habe eine schwere Sünde begangen. Bestrafe mich also dementsprechend." Der Prophet sagte: "Du sollst nicht bestraft weden, solange du nicht entbunden hast.“ Nachdem die Frau entbunden hatte, wurde sie abermals zum Propheten gebracht, woraufhin dieser anordnete, dass sie wiederkommen solle, wenn das Kind von der Muttermilch entwöhnt sei. Als das Kind zwei Jahre alt war und entwöhnt, wurde sie nochmals zum Propheten gebracht, worauf dieser die Steinigung anordnete. Nach der Steinigung leitete der Prophet ihr Begräbnisgebet. Umar bemerkte: "Oh Prophet Allahs! Sie ist eine Ehebrecherin und du leitest ihr Begräbnisgebet?" Der Prophet sagte: "Sie hat in so einem Maß bereut, dass, wenn diese Reue auf siebzig Personen aus Medina verteilt würde, sie für alle ausgereicht hätte. Gibt es etwas besseres, als dass sie sich selbst für Allah, den Allmächtigen und Erhabenen, aufgeopfert hat?" (Muslim, Book 017, Hadith 4207, engl. Vers.)

Obige Überlieferung ist eine dreiste Lüge, denn Allah verlangt von keinem Menschen sich ihm zu „opfern“.

„Menschenopfer“ verlangt nur der Satan! Allah hingegen verlangt niemals dass ein Mensch, der bereut trotzdem bestraft wird!!! Und dann auch noch mit dem Tod!!

Die Personen, die dies nicht erkennen haben nicht das geringste vom Islam verstanden!

Abu Huraira berichtete: „Ein muslimischer Mann kam zum Gesandten Allahs, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: ‚O Gesandter Allahs, ich beging Unzucht!‘ Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Der Mann wiederholte seinen Ausspruch, und der Prophet wandte sich von ihm ab. Als er aber die Zeugenaussage viermal gegen sich selbst leistete, rief ihn der Prophet zu sich näher und fragte ihn: ‚Bist du geisteskrank?‘ Der Mann sagte: ‚Nein!‘ Der Prophet fragte ihn weiter: ‚Bist du verheiratet?‘ Der Mann erwiderte: ‚Ja!‘ Darauf sagte der Prophet: ‚Nehmt ihn dann und steinigt ihn!‘ Er wurde zum Friedhof von Medina gebracht um dort gesteinigt zu werden. Doch er bekam es mit der Angst zu tun und floh bis er in al-Harra (ein felsiges Land in der Nähe von Medina) eingeholt und zu Tode gesteinigt wurde.“ (Sahih Muslim,Book 017, Hadith 4196, engl. Vers.) 

Warum die beiden obigen Überlieferungen nichts weiter als Lügen sind, soll im Folgenden ausgeführt werden:

1.
Aus den obigen zwei Hadithen geht hervor, dass der Prophet die Steinigung in Medina angewendet haben soll. Die Sure „Das Licht“ (24:2), in der vorgeschrieben wird, dass der „Unzüchtige“ mit einhundert Peitschenhieben bestraft werden soll (siehe oben) wurde aber in Mekka offenbart, d.h. vor der Hidschra (Auswanderung von Mekka nach Medina)!

Wenn man dem also glaubt, müsste der Prophet entgegen der ihm offenbarten Vorschrift Allahs gehandelt haben (!), und eigenmächtig eine andere Strafe als jene, die im Koran steht durchgeführt haben, was ausgeschlossen ist!

Der Prophet würde niemals eine Strafe anwenden, die ihm nicht von Gott vorgeschrieben wurde, wie folgender Ausspruch bestätigt:

Abu Burada berichtete, dass der Prophet folgendes zu sagen pflegte: ”Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafmaß von Allah festgesetzt wurde.“ (Sahih Bukhari, Book 82, Hadith 831, engl. Vers.)

Der Prophet wandte nur Strafen an, die ihm von Gott aufgetragen wurden. Was Mohammed offenbart wurde, ist im Koran zusammengetragen worden und die Steinigung ist im Koran nirgens zu finden!!!

Allah schreibt dem Propheten folgendes vor:

Sag: "Es steht mir nicht zu, ihn (den Koran) aus eigenem Antrieb abzuändern. Ich folge nur dem, was mir offenbart wurde. Ich fürchte, wenn ich meinem Herrn trotzen würde, die Strafe eines gewaltigen Tages." (Koran 10:15)

Die Behauptung, dass die Steinigung angeblich geltende Vorschrift sei, trotz der Tatsache, dass sie nicht im Koran steht ergibt keinen Sinn!!!
Gott selber bestätigt, dass Koran vollständig ist und von ihm persönlich vor Veränderungen durch die Menschen geschützt:

„Und das Wort deines Herrn ist in Wahrheit und Gerechtigkeit vollendet worden. Keiner vermag Seine Worte zu ändern, und Er ist der Allhörende, der Allwissende.“ (Koran 6:115)

„Wahrlich, Wir Selbst haben diese Ermahnung herabgesandt, und sicherlich werden Wir ihr Hüter sein.“ (Koran 15:9)

2.
Im obigen Hadith soll der Prophet bezüglich der Ehebrecherin, die angeblich aufgrund einer Selbstanzeige gesteinigt wurde gesagt haben:
"Gibt es etwas besseres, als dass sie sich selbst für Allah, den Allmächtigen und Erhabenen, aufgeopfert hat?"

Diese Aussage steht im extremen Widerspruch zum islamischen Prinzip, dass man seine Sünden nicht öffentlich machen soll, sich nicht selbst umbringen soll und dass man seine Sünden ungeschehen machen kann wenn man bereut und danach Gutes tut!

Allah macht im Koran unmissverständlich deutlich, dass nicht die Strafe, sondern Reue und gute Taten die Sünden tilgen:

„Und verrichtet das Gebet an beiden Enden des Tages und zu Beginn der Nacht! Die guten Taten heben die bösen Taten auf...“ (Koran 11:114)

„Wer Böses begeht oder sich selbst Unrecht tut und dann Gott um Vergebung bittet, wird Gott voller Vergebung und Barmherzigkeit finden.“ (Koran 4:110)

Der Gesandte Allahs sagte: "Jedem Mitglied meiner Gemeinschaft wird vergeben, außer denen, die ihre Sünden preisgeben. Ein Beispiel dafür ist das eines Mannes, der nachts eine Sünde begeht, die Allah ihm daraufhin vergibt, doch geht er am nächsten Morgen hinaus und verkündet zu den Leuten: "Ich beging letzte Nacht die und die Sünde", wo es doch Allah verborgen hielt! Nachts verbarg Allah die Sünde, doch am Morgen zerriss er den Vorhang, mit dem ihn Allah umhüllte." (Bukhari, Book 73, Hadith 95, engl. Vers.)  

„Und bringt euch nicht selber um. Siehe, Allah ist barmherzig mit euch.“ (Koran 4:29)

„Zu sterben steht niemandem zu, es sei denn mit Allahs Erlaubnis nach einer befristeten Vorherbestimmung.“ (Koran 3:145)


3.
Dass die obigen beiden Hadithe gemäß denen der Prophet angeblich gesteinigt haben soll, obwohl die Betroffenen gebeichtet und zutiefst bereut haben, gefälscht sein müssen,  zeigt fogende Überliefeung aus der hervorgeht, dass der Prophet einen anderen Mann, der ihm seine Sünde beichtete nicht bestrafte, sondern ihm mitteilte, dass Allah ihm bereits verziehen hätte:

Anas ibn Malik berichtet: ”Ich befand mich beim Propheten, als ein Mann zu ihm kam und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Sünde begangen, so vollziehe die Strafe für mich! Der Prophet fragte ihn aber nicht über diese Tat und als die Gebetszeit fällig wurde, betete der Mann mit dem Propheten. Als der Prophet das Gebet beendet hatte, begab sich der Mann zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Sünde begangen, so vollziehe die Bestimmung des Buches Allahs für mich!“ Der Prophet fragte: „Hast du nicht mit uns gebetet?“ Der Mann antwortete: „Doch!“ Der Prophet erwiderte: „Allah hat dir doch deine Sünde vergeben.““ (Bukhari, Book 82, Hadith 812, engl. Vers.)

Den Einwand, dass dem Mann die Sünden vergeben wurden, weil der Prophet nicht danach fragte, was denn die Sünde sei und diese somit verborgen blieb kann man nicht akzeptieren, denn die Sünde war sowohl dem Propheten als auch dem Erzähler bekannt. Der Mann hat also sehr wohl seine Sünde preisgegeben, hat nur nicht näher erläutert was die Sünde war.

Der einzige Grund, warum der Prophet dem Mann sagte, dass Allah ihm seine Sünde bereits vergeben hat ist weil der Mann aufrichtig bereut hatte. Und nur das zählt!

Das Beichten einer Sünde ist ein Beweis für aufrichtige Reue und diese wird von Gott im Diesseits bis zum Jüngsten Tag angenommen:

Der Gesandte Allahs sagte: "Allah wird die Reue des Bereuenden annehmen, solange die Sonne nicht im Westen aufgegangen ist." (Muslim, Book 037, Hadith 6644, engl. Vers.)


4.
Im Koran wird explizit betont, dass Ehebruch im Fall der Reue verzeihlich ist, denn:

Wie bereits weiter oben aufgeführt, sind in Sure 4:16 eindeutig auch die „Ehebrecher“ gemeint.

Und Allah sagt in Sure 4:16: „Wenn sie aber umkehren und sich bessern, dann lasset von ihnen ab...“

Der angebliche „Steinigungsvers“

Nun gibt es Behauptungen, dass Allah die Steinigung als Strafe für Ehebrecher sehr wohl in einer Offenbarung an den Propheten vorgeschrieben haben soll.

Das ist aber aus folgenden Gründen ausgeschlossen:

1. Allah hätte nicht zugelassen, dass ein Vers im Koran fehlt
Wenn es den angeblichen „Steinigungsvers“ gegeben hätte, dann wäre er in den Koran aufgenommen worden, denn Gott betont, dass der Koran vollständig ist (Sure 6:115)!

2. Es gab keine Zeugen für den angeblichen „Steinigungsvers“
Da mindestens zwei Zeugen bei der Niederschrift der Verse des Koran deren Authentizität bestätigen mussten, bedeutet dies, dass es keine zwei Zeugen für den „Steinigungsvers“ gegeben haben kann und dass es ihn somit niemals gegeben hat!!!

Ein so wichtiger Vers wie die Steinigung wäre mit Sicherheit einer Vielzahl von Leuten bekannt gewesen und bei der Niederschrift hätten sich sicherlich ausreichend Zeugen gefunden.

Aus dem Hadith in Bukhari, Book 52, Hadith 62, engl. Vers. geht hervor, dass für die Niederschrift eines Verses in die offizielle Buchform des Koran (Muschaf) mindestens zwei Zeugen anwesend sein mussten.

Wenn man nun den zwei folgenden Überlieferungen in Sahih al-Bukhari Glauben schenkt, müssten aber die zwei Zeugen, die nötig sind für die Aufnahme eines Verses in den Koran sehr wohl existiert haben, nämlich Ubada ibn as-Samit und Umar ibn al-Khattab!!!

Gemäß dem ersten der beiden folgenden Hadithe soll Umar ibn al-Khattab sie bestätigt haben.

Und aus dem zweiten geht hervor, dass Ubayda ibn as-Samit die Offenbarung über die Steinigung vom Propheten gehört haben soll.
Der Aufnahme des „Steinigungsverses“ in den Koran hätte somit nichts im Wege gestanden.

Warum findet er sich dann doch nicht im Koran??

Die Antwort ist ganz einfach: Weil folgende zwei Hadithe nichts weiter als Fälschungen sind!!!

 Ibn Abbas berichtet, dass Umar ibn al-Khattab sagte: "Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: »Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.« Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre. Wahrlich, die Steinigung ist eine gerechte Strafe für denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet ist, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen." Sufyan fügte hinzu: "Ich behielt noch den Satz: „Wahrlich, der Gesandte Allahs bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben wir auch die Steinigung angewendet.““ (Sahih Bukhari, Book 82, Hadith 817, engl. Vers.)

Lüge!!!

Ubayda ibn as-Samit berichtete, dass immer wenn der Prophet eine Offenbarung erhielt, spürte er seinen Ernst und auch der Ausdruck in seinem Gesicht änderte sich. Eines Tages als er wieder eine Offenbarung erhielt, spürte er eben diesen Ernst. Als es vorbei war und er erleichtert war, sagte er: “Lasst euch von mir belehren! Wahrlich, Allah hat eine Vorschrift für jene angeordnet: „Wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau Unzucht begehen, so soll man ihnen einhundert Peitschenhiebe als Strafe versetzen und anschließend (zu Tode) steinigen. Und wenn unverheiratete Personen Unzucht begehen, dann sollen sie einhundert Peitschenhiebe bekommen und für ein Jahr des Landes verwiesen werden!““ (Sahih Muslim, Book 017, Hadith 4192, engl. Vers.)

Lüge!!!


Dreister geht’s nicht!!!

Der Prophet soll angeordnet haben, dass dem verheirateten Unzüchtigen vor seinem grausamen Tod durch Steinigung noch zusätzlich mit einhundert Peitschenhieben zugesetzt werden soll, was der Logik und dem Prinzip der Barmherzigkeit Allahs widerspricht!!!

Mohammed soll außerdem der Vorschrift Allahs etwas eigenmächtig hinzugefügt haben: Den Verweis des Landes! Denn im Koran steht nichts von Exil als Strafe für den unverheirateten Unzüchtigen!

Der Prophet würde niemals der Vorschrift Gottes etwas hinzufügen!
Es ist unvorstellbar, wie man derartige Hadithe, die dem Koran und der Logik widersprechen tatsächlich als glaubwürdig einstufen konnte!!!

3. Mohammed soll die Aufnahme eines gültigen Verses in den Koran verweigert haben??

Die einzige verbleibende Möglichkeit, warum man einen offenbarten Vers nicht in den Koran aufgenommen haben soll ist, dass der Prophet selbst die Aufnahme in den Koran untersagte.

Und der Prophet würde soetwas niemals aus eigenem Antrieb untersagen, sondern nur auf Anordnung Gottes.

Wenn Allah einen Vers offenbart und will, dass er rechtskräftig ist, warum sollte er dann dessen Niederschrift im Koran verbieten? Das wäre völlig widersinnig!

Noch dazu wo Gott selber davor warnt, dass es Leute gibt, welche die Worte Allahs am liebsten ändern würden und somit bereit sind, dem Propheten Worte in den Mund zu legen, die er nie gesagt hat. Deshalb hat Allah den Koran und nur den Koran für geschützt und unveränderlich erklärt.

"Und wenn ihnen unsere deutlichen Verse verlesen werden, sagen jene, die nicht mit der Begegnung mit Uns rechnen: "Bring einen Koran, der anders ist als dieser oder ändere ihn."" (Koran 10:15)

Die Aussprüche des Propheten erklärt Gott aber nicht für unveränderlich, nur der Koran hat diese Sonderstellung.

Weshalb es nicht in Frage kommt, dass Gott es verbietet, einen offenbarten gültigen Vers in den Koran aufzunehmen und verlangt, dass die Muslime eindeutig unterscheiden sollen zwischen gefälschten und authentischen Aussprüchen des Propheten, was nicht möglich ist.

„Wahrlich, wir Selbst haben diese Ermahnung herabgesandt, und sicherlich werden Wir ihr Hüter sein.“ (Koran 15:9)

Nur was herabgesandt wurde ist von Gott geschützt, nicht die persönlichen Aussprüche des Propheten.
Und auch Mohammed wusste, dass es Leute gibt und geben wird, die Lügen über ihn verbreiten:

Der Gesandte Allahs sagte: “Derjenige, der mir etwas zuschreibt, was ich nicht gesagt habe wird seinen Platz im Höllenfeuer haben.“ (Sahih Bukhari, Book 3, Hadith 109, engl. Vers.)

Zudem berichtet der Prophet, dass sogar seine ihm nahestehenden Gefährten sich gegen ihn wenden werden und neue lügenhafte Lehren einführen werden:

Der Gesandte Allahs sagte: „Ich werden am Becken (nach dem Tod) sein und auf jene von euch warten, die zu mir kommen. Bei Allah, einige werden nicht zu mir gelassen werden worauf ich sagen werde: „Mein Herr, das sind meine Gefährten und Leute meiner Umma!“ Und Gott wird sagen: „Du weißt nicht, was sie nach dir gemacht haben. Sie haben sich einer nach dem anderen (von der Religion) abgekehrt.““ (Sahih Muslim, Book 030, Hadith 5684 und 5690, engl. Vers.)

Es gibt nun Leute, die den Hadith in Bukhari, Book 72, Hadith 822, engl. Vers. zitieren, um zu behaupten, dass Gott im Koran befohlen hat, dass man alles, was der Prophet anordnet (nicht nur die Offenbarungen) bedingungslos befolgen muss.

Dieser Hadith ist aber völlig widersinnig, weil die Aussage im Koran „Was der Gesandte euch gibt, das nehmt und was er untersagt, dessen enthaltet euch!“ (Sure 59:7) sich auf die Aufteilung der Kriegsbeute durch den Propheten bezieht:

„...Was der Gesandte euch nun von der Beute gibt, das nehmt an, und was er untersagt, dessen enthaltet euch! ...“(Koran 59:7)

4. Abrogation?
Die Annahme, dass die Steinigung anfangs als Strafe offenbart worden war und anschließend „abrogiert“ wurde (d.h. ungültig wurde, weil durch eine neue Vorschrift ersetzt) ist ebenfalls nicht haltbar, denn dann müsste sie vor der Sure 24 „Das Licht“ offenbart worden sein, in der die Bestrafung des „Unzüchtigen“ mit hundert Peitschenhieben vorgeschrieben ist.

Mohammed soll aber in Medina gesteinigt haben (siehe Hadithe oben), d.h. nach der Offenbarung der Sure 24 „Das Licht“, welche in Mekka herabgesandt wurde (vor der Auswanderung von Mekka nach Medina).
Des Weiteren weden abrogierte Verse trotzdem in den Koran aufgenommen!!!

Wie z.B. 4:15 ersetzt durch 24:4 oder 4:43 ersetzt durch 5:90.
Übrigens: Die Erklärung für abrogierte Verse ist, dass Gott den Menschen für eine gewisse Zeit ihre gewohnten, bereits geltenden Regelungen belässt und später dann in der angemessenen Zeit und Situation die neuen Regelungen einbringt.

Noch eine dreiste Lüge: Umar soll das Gerede der Leute mehr gefürchtet haben als Gott, was nicht in Frage kommt:

"...Umar fügt hinzu: „Hätte ich die Behauptung der Leute nicht gefürchtet, Umar füge dem Koran Ergänzungen zu, hätte ich den Steinigungsvers in den Koran aufgenommen.““ (Sahih al-Bukhari, arabisch-englische Version, Vol. 9, zwischen Hadith-Nr. 9281 und 9282)

„...fürchtet nicht die Menschen, sondern fürchtet lieber mich...“ (Koran 5:44)

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