Behandlung von weiblichen Kriegsgefangenen/Sklavinnen

Behandlung von weiblichen Kriegsgefangenen/Sklavinnen

    Intime Beziehungen mit weiblichen „Leibeigenen“ eine Zeit lang geduldet

Tatsächlich war es im Islam erlaubt, oder besser gesagt "geduldet", Geschlechtsverkehr mit "Leibeigenen" (Zeiten der Skaverei) zu haben.

Diese Regelung galt nur solange die Sklaverei noch bestand! Denn sie war ein Bestandteil der Sklaverei. Und  diese galt es laut Islam abzuschaffen.

Da der Islam die Sklaverei nur behutsam und Schritt für Schritt  abschaffen konnte, wurde auch diese weit verbreitete Gewohnheit der damaligen Leute bis zum Ende der Sklaverei geduldet.

 "Wahrlich, erfolgreich sind die Gläubigen , die in ihren Gebeten voller Demut sind , und die sich von allem leeren Gerede fernhalten , und die die Zakah entrichten und ihre Keuschheit bewahren außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen(= Sklaven); denn dann sind sie nicht zu tadeln." (Koran 23:1-6)

    In gegenseitigem Einvernehmen

Selbstverständlich durfte dies nur in gegenseitigem Einvernehmen stattfinden! Denn Vergewaltigungen sind im Islam verboten!

Der Grund warum die Sklaverei nicht sofort verboten wurde ist, dass es hier schlicht und einfach um Existenzen geht! Wirtschaftliche Abhängigkeiten!

Hätte man die Sklaverei von einem Tag auf den anderen abgeschafft wäre das ein wirtschaftlicher Zusammenbruch gewesen! All die Sklaven hätten plötzlich keine Versorgung mehr und kein Dach mehr über dem Kopf!!

Die Sklaverei und der Brauch, mit den weiblichen „Leibeigenen“ geschlechtlich zu verkehren wurden nicht vom Islam eingeführt sondern es war fest verankert in der Kultur damals!

Dass der geschlechtliche Verkehr mit Sklavinnen nur vorübergehend geduldet war, bis die Sklaverei langsam abgeschafft würde erkennt man eindeutig am Beispiel des Propheten:

Mohammed lebte genau das vor. Er hatte keine einzige Konkubine, sondern nur Ehefauen (siehe Punkt „Mohammed hatte keine Konkubinen!“)


    Vergewaltigung ist im Islam verboten, denn:

Schalgen/Gewalt ist verboten:

Abu Mas'ud berichtet, dass er gerade dabei war, seinen Sklaven zu schlagen, als er plötzlich hinter sich eine Stimme hörte und als er sich umdrehte den Propheten (saw) erblickte, der sagte: " Vergiss nicht, Abu Mas'ud, Allah hat mehr Gewalt über dich als du über diesen Sklaven." Daraufhin antwortete Abu Mas'ud: "Oh Gesandter Gottes, ich werde den Sklaven freilassen." Und der Prophet erwiderte: "Hättest du dies nicht gemacht, hätten sich gewiss die Toren der Hölle für dich geöffnet." (Muslim, Book 015, Hadith 4088, engl. Vers.)

Ibn Umar sagte, dass er den Gesandten Allahs sagen hörte: „Derjenige, der seinen Sklaven ohrfeigt oder schlägt muss ihn dafür befreien.“  (Sahih Muslim, Book 15, Hadith 4078, engl. Vers.)

Al-Qushayri sagte: “Ich fragte den Gesandten Allah: “Was gebietest du uns bezüglich der Frauen?“ Der Prophet antwortete: „Speist sie wenn ihr selber esst, kleidet sie so wie ihr euch selber kleidet und schlagt sie nicht und beschimpft sie nicht!“ (Abu Dawud, Book 11, Hadith 2139, engl. Vers., Sahih al-Albani)

Der Prophet sagte: Wie könnt ihr eure Frauen schlagen wie jemand ein Kamel schlägt und sie dann wiederum abends umarmen?  (Bukhari, Book 73, Hadith 68, engl. Vers.)

Der Gesandte Allahs sagte: „Die besten unter euch sind diejenigen, die ihre Frauen am besten behandeln!“
(Tirmidhi, Vol. 7, Book 7, Hadith 1162, engl. Vers.)

Zwang zur Prostitution ist verboten:

„Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution, wenn sie ehrbare Frauen bleiben wollen.“ (Koran 24:33)

Zwangsheirat ist verboten:

Khansa bint Khidam Al-Ansariyya berichtet, dass sie als verwitwete Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs, und er machte ihre Ehe rückgängig.“  (Bukhari, Hadith 62, Book 69; engl. Vers.)

Abu Huraira berichtet, dass der Prophet sagte: "Eine ältere Frau darf nur verheiratet werden, wenn dies mit ihr besprochen wurde. Und eine Jungfrau darf nur verheiratet werden, wenn sie der Heirat zustimmt." Jemand fragte ihn: "O Gesandter Gottes, wie äußert eine Jungfrau ihre Zustimmung?" Er erwiderte: "Sie gibt dadurch ihr Eiverständnis, indem sie schweigt."“  (Bukhari, Hadith 86, Book 98; engl. Vers.)

"O ihr, die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu erben.”  (Koran 4:19)

     Der Islam fordert zur Eheschließung auf:

"...Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei."  (Koran 4:24)

"Verheiratet die ledigen Frauen und Männer, die unter euch sind, desgleichen die Rechtschaffenen unter euren Sklaven und Sklavinnen!"  (Koran 24:32)

"Diejenigen, die über keine Mittel für eine Ehe verfügen, sollen Keuschheit üben, bis Gott ihnen aus Seiner Gabenfülle Mittel gewährt!"  (Koran 24:33)

"Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige freie Frauen zu heiraten, der soll leibeigene Gläubige heiraten; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen."  (Koran 4:25)

Der Prophet Mohammed heiratete alle seine "Sklavinnen"

Der Prophet selber hat genau dies vorgelebt: Er heiratete alle seine "Sklavinnen", wie z.B. die Kriegsgefangenen Juwayriyya, Safiya oder Rayhana oder Mariya al-Qibtiyya die ihm vom König von Ägypten „geschenkt“ wurde! (siehe Punkt "Mohammed hatte keine Konkubinen!")

Der Gesandte Allahs sagte: „Derjenige, der seine Sklavin auf die beste Weise lehrt und ihr beibringt was sie wissen muss und dann frei lässt und sie heiratet, dieser wird einen doppelten Lohn erhalten...“ (Bukhari, Book 3, Hadith 97; engl. Vers.)

      Verheiratete Sklavinnen heiraten?? Intime Beziehungen mit den weiblichen Gefangenen??

Folgender Hadith wird oft missverstanden und zitiert um zu behaupten der Prophet hätte die Vergewaltigung von weiblichen Kriegsgefangenen zugelassen.
Dabei offenbart Allah am Ende der Überlieferung, dass man die Kriegsgefangenen heiraten soll! Es steht nirgens etwas von Vergewaltigung!!

Und dass Allah es erlaubt, weibliche Kriegsgefangene zu heiraten, die bereits verheiratet sind, so ist dies wie folgt zu erklären:

Es kann sich hier nur um Frauen handeln, deren Männer im Krieg gefallen sind, die Frauen aber offiziell noch als verheiratet gelten, da z.B. :

-die Leiche ihres Mannes auf dem riesigen Schlachtfeld nicht ausfindig gemacht werden konnte oder
-weil sie z.B. nicht mehr auf's Schlachtfeld zurückkehren konnten um die Leiche zu suchen, zumindest nicht sofort.

Wie man in der Überlieferung lesen kann, wurde der Feind von den Muslimen besiegt! Die meisten Männer der weiblichen Gefangenen waren also tot!!

Abu Sa'id al-Khudri berichtet, dass bei der Schlacht von Hunain der Gesandte Allahs eine Armee nach Autas schickte, die mit dem Feind zusammentraf und kämpfte. Nachdem sie den Feind besiegt hatten und gefangen nahmen, schienen einige Gefährten des Propheten Hemmungen zu haben mit den gefangenen Frauen Geschlechtsverkehr zu haben aufgrund ihrer polytheistischen Ehemänner. Anschließend offenbarte Allah diesbezüglich folgenden Vers: "Und verwehrt sind euch (zur Heirat) bereits verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt (=Sklaven oder Kriegsgefangene)". (Koran 4:24)."  (Muslim, Hadith 008, Book 3432; engl. Vers.)

Achtung! Die gleiche Begebenheit wird in Sunan Abu Dawud berichtet („The Book of Marriage“ Hadith-Nr. 2155) und die englische Übersetzung davon lautet „...Geschlechtsverkehr in der Gegenwart (!!!) ihrer Ehemänner zu haben...“.                                                                                                                                                                                                    
     Diese Übersetzung ist ein absolut dreister Fehler, denn im arabischen Original heißt es „min adschl (مِنْ أجْلِ) azwadsch-hinna“, was übersetzt bedeutet „wegen ihrer Ehemänner“ und nicht „in Gegenwart ihrer Ehemänner“!

    Die Frauen mussten zustimmen

Angesichts der Tatsache, dass Vergewaltigung und Zwangsheirat im Islam verboten sind, können hier nur weibliche Kriegsgefangene gemeint sein, die dem Geschlechtsverkehr zustimmen! Nun fragt man sich berechtigterweise: Wieso sollten die Frauen zustimmen??

Ganz einfach: Es geht hier um die pure Existenz!
Obiger Hadith besagt deutlich, dass die Muslime die Gegener besiegt haben. Dies bedeutet, dass die meisten Männer der gefangenen Frauen gefallen, also tot waren!!
Und die Frauen hatten somit keinerlei Existenzgrundlage mehr, brauchten dringend einen "Versorger" (es gab damals keine "Sozialhilfe" wie heute, die meisten Frauen hatten nicht einmal eine Schulbildung... Eine Frau, die ihren Mann verlor und evtl. noch dazu den Vater, Bruder, etc., und auch noch kleine Kinder zu versorgen hatte, war zu damaligen Zeiten in extremster Not und ganz dringend auf Hilfe angewiesen!                                                            Und da die Frauen nicht auf das Schlachtfeld zurückkehren konnten, um die Leiche ihres Mannes zu identifizieren, galten sie somit noch "offiziell" als verheiratet. Sie selber wussten aber, dass ihr Mann höchstwahrscheinlich gefallen ist.                                                                                                                                               
Denn wenn er nicht gefallen wäre, hätte er die Muslime sehr wahrscheinlich aufgefordert, seine Frau und Kinder freizulassen (was die übliche Vorgehensweise war). Denn die Muslime sind angehalten Kriegsgefangene wieder freizulassen, sobald der Gegner besiegt wurde:

„Die Kriegsgefangenen könnt ihr später in Gnade oder gegen Lösegeld oder im Austausch freilassen. So habt ihr zu verfahren, bis der Krieg zu Ende ist.“ (Koran 47:4)

"Wenn ihr sie schließlich überwältigt habt, dann legt sie in Fesseln, um sie später entweder auf dem Gnadenweg oder gegen Lösegeld freizugeben!"  (Koran 47:4)

    Nicht ohne die Zustimmung der weiblichen Kriegsgefangenen! Das gilt für folgende Überlieferung:

Ibn Muhairiz berichtet: „Ich betrat die Mosche und sah Abu Sa’id Al Khudri und setzte mich daneben und fragte ihn über Al-Azl (Coitus Interruptus). Abu Sa’id sagte: „Wir unternahmen mit dem Gesandten Allahs einen Streifzug zum Stamm der Banu Al-Mustaliq, und wir nahmen einige attraktive arabische Frauen als Kriegsgefangene und wir hatten Verlangen nach ihnen, da das Zölibat schwer für uns war. Wir entschieden uns, geschlechtlich mit ihnen zu verkehren und dabei den Coitus Interruptus zu praktizieren. Da fiel uns ein: „Wie können wir den Coitus Interruptus praktizieren, ohne den Gesandten Allahs zu befragen, wo er doch unter ist?“ Wir fragten ihn darüber und er sagte: „Es spielt keine Rolle, ob ihr dies tut oder nicht, denn jede Seele, die dazu bestimmt ist bis zum Tag der Auferstehung geboren zu werden wird geboren.“ (Sahih Muslim, Book 008, Hadith-Nr. 3371, engl. Vers.)

    Bestehende Ehe einer weiblichen Kriegsgefangenen systematisch annuliert??

Gemäß den im Folgenden genannten zwei Quellen soll eine bestehende Ehe einer weiblichen Kriegsgefangenen systematisch mit der Gefangenname annuliert worden sein, was aber nicht sein kann- zumindest nicht zu Lebzeiten des Propheten!!

Al-Tabari führt in seinen Eläuterungen zur Sure 4:24 einige Überlieferer aus der zweiten Generation an, die erklären, dass die Ehe einer Frau annulliert wurde nachdem sie gefangen genommen und zu einer Sklavin gemacht wurde.


-> falsch


Imam Nawawi erklärt in einem Hadith-Kommentar, dass die Tatsache eine Frau zur Kriegsgefangenen zu nehmen die Ehe zwischen ihr und ihrem ungläubigen Ehemann annuliert.


  -> falsch

Dass Mohammed die Annulierung der Ehe der weiblichen Kriegsgefangenen systematisch mit der Gefangennahme veranlasst haben soll ist ausgeschlossen, denn es widerspricht dem Verbot der Zwangsheirat und widerspricht dem Koran, der die Freilassung der Gefangenen nach Kriegsende und eine Rückkehr in deren gewohntes Leben vorsieht:

„Die Kriegsgefangenen könnt ihr später in Gnade oder gegen Lösegeld oder im Austausch freilassen. So habt ihr zu verfahren, bis der Krieg zu Ende ist.“ (Koran 47:4)


Des Weiteren kann sich niemand einfach so das Recht herausnehmen, eine rechtskräftige Ehe eines anderen zu annulieren.
In keinem glaubwürdigen Hadith ist etwas derartiges zu finden. Und erst recht nicht im Koran!!

    Weibliche Kriegsgefangene erkannten, dass die muslimischen Männer keine schlechten Menschen waren

Dass die weiblichen Kriegsgefangenen einer Liebesbeziehung bzw. einer Ehe mit den muslimischen Männern nicht abgeneigt waren lag auch daran, dass sie einfach merkten, dass die Muslime alles andere als "Unmenschen" waren, sondern im Gegenteil ihre Gefangenen gut und respektvoll behandelten und den Krieg nicht angefangen hatten, sondern sich lediglich gewehrt hatten.

Folgendes wird über Safiyyah berichtet (Kriegsgefangene die den Propheten heiratete):

“Der Prophet Mohammed liebte, schätzte und ehrte Safiyyah so sehr dass sie über ihn sagte: „Ich habe noch nie eine Person mit einem so guten Wesen gesehen wie den Gesandten Allahs.““ (Musnad Abu Ya’la al-Mawsili)

Als Safiyyah darüber verbittert war dass die Anhänger des Propheten ihren Vater und ihren Mann getötet hatten sagte dieser zu ihr: „Dein Vater hat die Araber beauftragt, gegen mich zu kämpfen und er hat abscheuliche Taten vollbracht.“ Er entschuldigte sich in solch einem Maße, dass Safiyyah keine Verbitterung mehr gegen den Propheten empfand.“ (Al-Bayhaqi „Dala’il an-Nubuwwah“, Vol. 4, p.230)


     Muslime müssen Kriegsgefangene gut behandeln:

Und sie geben Speise - und mag sie ihnen noch so lieb sein - dem Armen, der Waisen und dem Kriegsgefangenen und sagen: "Wir speisen euch nur um Allahs willen. Wir begehren von euch weder Lohn noch Dank dafür.""  (Koran 76:8-9)

Abu Mas'ud berichtet, dass er gerade dabei war, seinen Sklaven zu schlagen, als er plötzlich hinter sich eine Stimme hörte und als er sich umdrehte den Propheten (saw) erblickte, der sagte: " Vergiss nicht, Abu Mas'ud, Allah hat mehr Gewalt über dich als du über diesen Sklaven." Daraufhin antwortete Abu Mas'ud: "Oh Gesandter Gottes, ich werde den Sklaven freilassen." Und der Prophet erwiderte: "Hättest du dies nicht gemacht, hätten sich gewiss die Toren der Hölle für dich geöffnet."  (Muslim, Book 015, Hadith 4088, engl. Vers.)

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